Nachfolgeregelung
Rund 90% der über 300'000 KMU in der Schweiz sind Familienunternehmen – und bei rund einem Drittel dieser Unternehmen steht in den nächsten 10 Jahren die Regelung der Nachfolge an.
Die Nachfolgeregelung ist für jedes Unternehmen eine grosse Herausforderung. Für den bisherigen Inhaber bedeutet es loszulassen, und die Verantwortung für sein Lebenswerk in jüngere Hände zu übergeben. Für die nachfolgende Generation bedeutet es in die Fussstapfen der Vorgänger zu treten, und die familiäre Tradition erfolgreich weiterzuführen.
Aufgrund ihrer Komplexität verläuft der Prozess der Nachfolgeregelungen nur selten reibungslos. Sei es, dass sich innerhalb der Familie niemand findet, der für diese Aufgabe geeignet wäre, oder sich die Nachfolge aufgrund der familiären Verhältnisse schwierig gestaltet – mögliche Stolpersteine gibt es im Nachfolgeprozess zuhauf. Die Unternehmerfamilie muss gleichzeitig eine Vielzahl rechtlicher, steuerlicher, betriebswirtschaftlicher, finanzieller und personeller Fragestellungen klären – dies ist ohne die Inanspruchnahme fremder Hilfe nicht immer ganz einfach. Und wenn die Nachfolge zudem nicht frühzeitig und sorgfältig geplant wird, droht das Unterfangen zu scheitern – mit dramatischen Folgen für das Unternehmen.
Familienangehörige - nicht immer zum Unternehmer geboren
Manch ein Unternehmer wünscht sich den eigenen Sohn oder die eigenen Tochter als NachfolgerIn – doch nicht immer sind die eigenen Kinder auch geeignet oder gewillt, diese Herausforderung anzunehmen. Ob es gelingt, ein Familienmitglied für die Nachfolge zu gewinnen, hängt einerseits vom familiären Umfeld, andererseits von der Persönlichkeit des potentiellen Nachfolgers, der Nachfolgerin ab. Wer es versteht, durch geschicktes Verhalten das Interesse für die Unternehmensführung zu wecken und aufrechtzuerhalten, kann am ehesten mit einer Nachfolge aus der eigenen Familie rechnen.
Sollte es trotz allen Bemühungen nicht gelingen, den eigenen Kindern die Führungsverantwortung schmackhaft zu machen, gibt es eine Vielzahl anderer Lösungen, bei welchen – je nach Wunsch der Familie – die Unternehmerfamilie nach wie vor Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann. Beispiele hierfür sind der Einsatz eines entfernten Familienangehörigen (z.B. Kinder von Brüdern, Schwestern), eines externen CEO’s oder eines Interimsmanagers. Und sollte sich ein Unternehmer entscheiden den eigenen Betrieb zu verkaufen, bietet sich unter Umständen ein Management-Buy-Out (MBO) an.
Für welche Variante sich die Unternehmerfamilie auch entscheidet: wichtig ist, die Nachfolge frühzeitig in die Wege zu leiten, und bei Bedarf Hilfe von aussen anzufordern – gerade bei einer hochemotionalen Angelegenheit wie der Unternehmensnachfolge kann ein objektiver externer Berater äusserst wertvoll sein.

