Die Verordnung untersagt öffentliche und private Veranstaltungen bis auf weiteres. Gestützt auf Art. 6a (Versammlungen von Gesellschaften) der COVID-19-Verordnung 2 hat der ITZ-Vorstand sich entschieden, die Generalversammlung virtuell durchzuführen mit schriftlicher Stimmabgabe. Die entsprechenden Unterlagen wurden den ITZ-Mitgliedern termingerecht zugestellt.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis, dass wir die Generalversammlung in dieser Form durchführen.